Widerrufsinformation
Die nachstehenden Informationen beschreiben gesetzliche Widerrufsrechte. Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach dem konkreten Vertrag und den Umständen seines Abschlusses. Eine gegebenenfalls vorgeschriebene Widerrufsbelehrung wird bei Abschluss des jeweiligen Vertrages gesondert bereitgestellt.
Wann ein Widerrufsrecht in Betracht kommt
Bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbrauchervertrag kann ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bestehen. Die regelmäßige Widerrufsfrist beträgt nach § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage. Beginn, Voraussetzungen und mögliche Ausnahmen ergeben sich aus dem einschlägigen Vertragsrecht und der konkreten Vertragssituation.
Gesonderte Regelungen für Bauverträge
Bei Verbraucherbauverträgen kann das besondere Widerrufsrecht nach § 650l BGB bestehen. Nicht jede Badsanierung, Dachreparatur oder einzelne Ausbauleistung ist ein Verbraucherbauvertrag im Sinne von § 650i BGB. Eine Zuordnung erfordert die Feststellung des vertraglich geschuldeten Bauumfangs.
Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist
Erhalten Verbraucher:innen ein Widerrufsrecht, sind die Voraussetzungen eines vorzeitigen Leistungsbeginns und etwaiger Wertersatzansprüche sowie die gesetzlichen Anforderungen an das Erlöschen des Widerrufsrechts zu beachten. Entsprechende Erklärungen dürfen nicht pauschal als vorangekreuzte Zustimmung ausgestaltet werden.